günstige stromanbieter, billig strom, strom günstig

StromMaerkte – GasMaerkte – Heisse Energie-Tipps !!!

die wichtigsten Informationen über Strompreise, Gaspreise, und viele weitere Details zu Strom- und Gasanbieter



EU-Parlament: Reform senkt Strom- und Gaspreise

Für die Verbraucher sind die Beschlüsse des Europäischen Parlaments bares Geld wert: Die Rechte von Strom- und Handykunden werden massiv gestärkt.

Der Wechsel von einem Energieversorger zu einem neuen Anbieter darf künftig nicht länger als drei Wochen dauern. Nach Angaben der Verbraucherschutz Bundeszentrale liegt der Schnitt derzeit bei sechs Wochen, in Einzelfällen auch mehr. Außerdem müssen Rückerstattungen schneller ausgezahlt und Abschlussrechnungen nach höchstens sechs Wochen vorgelegt werden.

Wöchentliche Kontrolle des Strom-Konsums möglich

Bis 2020 müssen mindestens 80 Prozent aller Haushalte neue, digitale Zähler erhalten, die den Verbrauch direkt zum Versorger übertragen und eine wöchentliche Kontrolle des Strom-Konsums möglich machen.

«Wir versprechen uns von diesen Maßnahmen spürbare Senkungen der Energie-Rechnungen», sagte der zuständige Brüsseler Kommissar Andris Piebalgs. Den Mitgliedstaaten wurden 18 Monate Zeit zur Umsetzung in nationales Recht eingeräumt.

Mehr Wettbewerb unter den Energieversorgern?

Damit kommt Bewegung in die festgefahrenen Fronten auch der deutschen Energie-Anbieter-Landschaft, die von den vier großen Konzernen RWE, E.on, EnBW und Vattenfall zu 80 Prozent beherrscht wird. Nach monatelangen heftigen Protesten der Bundesregierung steht nämlich jetzt fest: Alle Energieversorger in allen 27 Mitgliedstaaten müssen ihre Netze entweder abgeben oder – unter strikten Auflagen – von einer unabhängigen Betreiber-Gesellschaft weiterführen lassen, die aber zum Kernunternehmen gehören darf. «Wir gehen davon aus, dass dadurch die bisherigen Hindernisse für neue Wettbewerber, denen immer wieder der Zugang zu den Leitungen erschwert wurde, Vergangenheit sind», sagte Piebalgs.

Brüssel konnte den massiven Widerstand in Deutschland und Frankreich, wo im Gegensatz zu anderen EU-Ländern integrierte Versorgungsunternehmen den Markt prägen, brechen: Nachdem den Kartellwächtern bei Razzien mehrfach «aussagekräftige Unterlagen» für die Marktmacht der Monopolisten in die Hände gefallen waren, erklärten sich RWE, E.on und schließlich Vattenfall bereit, ihre Netze abzugeben.

Die Strom- und Gasmärkte in der EU werden weiter liberalisiert, die Verbraucherrechte weiter gestärkt. Das Europäische Parlament hat heute dem mit der tschechischen Präsidentschaft ausgehandelten Kompromiss über eine weitreichende Gesetzgebung für den Energiemarkt grünes Licht erteilt.
Das Energiepaket besteht aus insgesamt fünf Richtlinien und Verordnungen.

Trennung des Netzbetriebs von Versorgung und Erzeugung

Der Kompromiss gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zwischen drei Optionen zu wählen, um den Netzbetrieb von der Strom- und Gasversorgung und -erzeugung zu trennen:

1. eigentumsrechtliche Entflechtung
2. unabhängige Netzbetreibe (ISO – Independent System Operator)
3. unabhängige Übertragungsnetzbetreiber (ITO – Independent Transmission Operator)

Die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung zwingt die Energiekonzerne ihre Strom- und Gasübertragungsnetze zu veräußern, sodass separate unabhängige Betreiber den Netzbetrieb übernehmen. Ein Energieversorger kann in diesem Fall nicht die Aktienmehrheit an einem unabhängigen Netzbetreiber halten.

Als Alternativen zur eigentumsrechtlichen Entflechtung erlauben es die ISO- und ITO-Optionen den Energieversorgern, ihre Netze als ihr Eigentum zu behalten. Um ihre Energiemärkte zu liberalisieren, können Mitgliedsländer zum Beispiel ihre Energiekonzerne verpflichten, ihren Netzbetrieb von einer unabhängigen, separaten Gesellschaft durchführen zu lassen – dem unabhängigen Netzbetreiber (ISO).

Die dritte Option – das ITO-Modell – bewahrt die herkömmliche integrierte Konzernstruktur von Netz, Erzeugung und Versorgung, zwingt jedoch das Unternehmen verschiedene Regeln einzuhalten, die garantieren, dass die beiden Unternehmensteile in der Praxis unabhängig voneinander arbeiten:

* ein Aufsichtsorgan – bestehend aus Vertretern des Gaskonzerns, von dritten Anteilseignern und des Übertragungsnetzbetreibers – ist verantwortlich für “Entscheidungen, die von erheblichem Einfluss auf den Wert der Vermögenswerte der Anteilseigner” sind;
* ein “Gleichbehandlungsprogramm” legt Maßnahmen fest, “mit denen sichergestellt wird, dass diskriminierende Verhaltensweisen ausgeschlossen werden”;
* ein “Gleichbehandlungsbeauftragter” überwacht die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms;
* Führungskräfte dürfen drei Jahre vor Beginn und für vier Jahre nach Beendigung ihrer Tätigkeit für den Übertragungsnetzbetreiber nicht bei dem Energieversorger angestellt sein (“Cooling-off”-Zeiten).

Für dieses letzte Modell hatten sich vor allem Frankreich und Deutschland stark gemacht. Bei Verstößen gegen die Unbundling-Vorschriften sieht die neue Verordnung strenge Sanktionen vor. Der nationale Regulierer kann in diesem Fall dem betreffenden Unternehmen bis zu zehn Prozent seines Gewinnes einziehen.

Stärkung von Verbraucherrechten

Die Abgeordneten haben eine klare Stärkung der Verbraucherrechte erreicht. Die neue Gesetzgebung gibt den Kunden das Recht:

* ihren Gas- oder Stromanbieter innerhalb von drei Wochen kostenlos zu wechseln;
* spätestens sechs Wochen nach einem Wechsel des Stromversorgers eine Abschlussrechnung zu erhalten;
* alle erforderlichen Gas- und Stromverbrauchsdaten zu erhalten;
* auf einen unabhängigen Mechanismus, beispielsweise ein unabhängiger Beauftragter für Energie oder eine Verbraucherschutzeinrichtung, um Beschwerden effizient zu behandeln und gütliche Einigungen herbeizuführen;
* auf etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität, einschließlich ungenauer und verspäteter Abrechnung;
* auf eindeutige Informationen zu den Verbraucherrechten auf der Abrechnung oder auf Unternehmenswebseiten.

Die Kommission sollte “eine verständliche und kurz gefasste Checkliste” mit praktischen Informationen über die Rechte der Energieverbraucher erstellen, so der Kompromisstext.

Nach einer wirtschaftlichen Bewertung sollen mindestens 80 Prozent aller Verbraucher bis 2020 mit einem intelligenten Zählersystem ausgestattet werden.

Recht auf Grundversorgung mit Elektrizität

Die neue Gesetzgebung wird die Mitgliedstaaten zudem verpflichten, eine Grundversorgung aller privaten Haushalte und auch – wenn nötig – kleinerer Unternehmen (mit weniger als 50 Angestellten und einem jährlichen Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro) mit Elektrizität zu garantieren. Diese Kunden hätten dann ein “Recht auf Versorgung mit Elektrizität einer bestimmten Qualität zu angemessenen, leicht und eindeutig vergleichbaren und transparenten und diskriminierungsfreien Preisen”.

Schutz von „schutzbedürftigen Kunden“

Auf Initiative der Europaparlamentarier beinhaltet die neue Gesetzgebung spezielle Maßnahmen zum Schutz „schutzbedürftiger Kunden“. Die EU-Staaten sollten demnach “geeignete Maßnahmen” ergreifen, um Energie-Armut zu bekämpfen. Dazu könnten “nationale energiepolitische Aktionspläne” oder Leistungen im Rahmen der Sozialversicherungssysteme, um die notwendige Stromversorgung für schutzbedürftige Kunden zu gewährleisten oder Zuschüsse für Verbesserungen der Energieeffizienz zu gewähren.

Weitere Maßnahmen

Die zwei Richtlinien und drei Verordnungen des dritten Energiepaketes beinhalten außerdem:

* die Gründung einer EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, die unverbindliche Leitlinien entwickeln soll;
* den Auftrag an die Kommission, auf Basis dieser Leitlinien verbindliche Netzkodizes zu verabschieden, z. B. für Notfall-Situationen;
* die Etablierung eines Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSOE) und Gas (ENTSOG);
* die Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber, jedes Jahr den nationalen Regulierungsbehörden “einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan” vorzulegen;
* Maßnahmen, um die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene zwischen den verschiedenen nationalen Regulierern zu verbessern;
* Maßnahmen, um die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden zu stärken.

Nach Inkrafttreten der Richtlinien haben die Mitgliedsstaaten anderthalb Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.

Strom Newsletter Template 3

Einen Kommentar schreiben

Du musst angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Copyright © 2010 by: StromMaerkte – GasMaerkte – Heisse Energie-Tipps !!!
Template by: BlogPimp
Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA.